Für sowohl die Gastfamilie als auch das Au Pair ist ist es wichtig, schon im Vorhinein über die Besteuerung des Taschengeldes des Au Pairs während dem Au Pair Programm Bescheid zu wissen. Je nachdem, wie ein Au Pair von der Regierung im Gastland eingestuft wird, z. B. als Teilnehmer am kulturellen Austausch oder als Arbeitnehmer, hängt es davon ab, ob es Steuern auf sein Taschengeld zahlen muss oder nicht. Da das Taschengeld im Vergleich zum Gehalt eines Angestellten recht niedrig ist, sind die Steuern meist nicht hoch, aber es ist trotzdem sehr wichtig, dass ein Au Pair in seinem Gastland ordnungsgemäß angemeldet ist.
Gasteltern müssen möglicherweise auch Steuern oder andere Gebühren zahlen, wenn sie ein Au Pair aufnehmen, vor allem, wenn sie in den Augen der Regierung als Arbeitgeber betrachtet werden, wie es z. B. im Frankreich der Fall ist. Sowohl die Gastfamilie als auch das Au Pair sollten sich auf einer offiziellen Regierungsseite über die Steuervorschriften ihres Landes informieren, um sicherzustellen, dass sie diese einhalten.