Im Rahmen des Au Pair Programms hat jedes Au Pair Anspruch auf kostenlose Unterkunft und Verpflegung. Da Au Pairs als Teilnehmer eines kulturellen Austauschs und nicht als Arbeitnehmer betrachtet werden, erhalten sie einen Teil ihrer Vergütung in Form von Kost und Logis. Die Gasteltern sind dafür verantwortlich, dass in ihrem Haus ein angemessenes Zimmer für das Au Pair zur Verfügung steht, das über ein Bett, einen Schreibtisch, eine Kommode, ein Fenster und eine Tür verfügen sollte. Sie sollten natürlich auch Zugang zu einem Badezimmer haben und die Möglichkeit, sich auch im Rest des Hauses aufzuhalten.
Im Rahmen des Au-Pair-Vertrages, haben Au Pairs auch Anspruch auf kostenlose Verpflegung. Wenn es besondere Ernährungsbedürfnisse oder Wünsche gibt, sollten diese im Vorhinein zwischen den Gasteltern und dem Au Pair besprochen werden, um sicherzustellen, dass sie alles haben, was sie brauchen. In manchen Ländern wohnt das Au Pair nicht im Haus der Gastfamilie, sondern außerhalb, auch dann sollte für alles nötige gesorgt werden.